In einer (handlungs-)kompetenzorientierten Berufsbildung verfolgen wir das Ziel, dass die Lernenden während ihrer Lehrzeit nachhaltig Kompetenzen entwickeln. Dies kann nur gelingen, wenn die Lernenden die Gelegenheit erhalten, neu erworbenes Wissen im Sinne von Instrumenten in zahlreichen verwandten Situationen einzusetzen. Gerade wenn es um überfachliche und sprachliche Kompetenzen geht, reicht dazu ein Unterrichtsgefäss nicht aus. Vielmehr sind die Lernenden darauf angewiesen, dass sowohl im ABU als auch im BKU und in den überbetrieblichen Kursen den Lernenden Lerngelegenheiten geboten werden, diese Instrumente einzusetzen. Wenn die Lernenden etwa im ABU Instrumente kennenlernen, die ihnen helfen, Entscheidungen rationaler zu fällen oder Texte besser zusammenzufassen, dann sollten auch die BKU-Lehrpersonen und im besten Fall auch die ÜK-Leitenden diese Instrumente im Griff haben und für ihren Unterricht nutzen. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass die Lernenden in allen Unterrichtsgefässen Rückmeldungen zur Art und Weise, wie sie die Instrumente einsetzen, erhalten. In der erforderlichen Absprache zwischen ABU, BKU und ÜK muss geklärt werden, wer welche Instrumente wann einführt. Sprachliche Instrumente werden konsequent im ABU eingeführt, während das Einführen der überfachlichen Instrumente zwischen ABU und BKU aufgeteilt werden muss.