Ja, du hast schon recht, die beiden Bereiche fliessen im Sachfachunterricht oft ineinander. Eine analytische Unterscheidung könnte so aussehen: Begrifflich: Vokabular, das die Lernenden vermutlich noch nicht kennen, beim Einstieg in eine Unterrichtssequenz klären, z.B. mit Zuordnungsaufgaben, Quizlet oder einem Glossar. Darunter können Fachbegriffe fallen ("inventory control"), eher allgemeine Begriffe, die in der Sequenz eine Rolle spielen ("making up" - "making up a list" - "making up an inventory"), oder auch classroom language: "to list" und "whiteboard": "list three important steps of inventory control / stocktaking on the whiteboard").
Thematisch: Z.B. das Thema in L1 durchnehmen und anschliessend in L2 auf den in L1 erlernten Strukturen aufbauen. Z.B. Mieten und Wohnen einschl. Mietrecht auf L1 behandeln und dann einen Auftrag in L2 zur Vertiefung geben: erstelle (con mezzi discorsivi) mithilfe dieser und jener Unterlagen (in L1 u. L2) einen Ratgeber mit den 5 wichtigsten Stichpunkten, auf die Expats, die in die CH ziehen, achten müssen. Oder (fällt mir gerade ein): Den bereits im 2. Semester behandelten Kaufvertrag beim Einstieg ins Arbeitsrecht im 6.Semester in L2 repetieren, um Analogien (Formvorschrift, gegenseitige Willenserklärung, Verbindlichkeiten) aufzuzeigen. Ich hoffe, das ergibt Sinn.